Komponenten einer Photovoltaikanlage an Privatkunden in Deutschland gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG
"Der Deutsche Bundestag hat am 2. Dezember 2022 das Jahressteuergesetz 2022 beschlossen. Der Bundesrat hat diesem Gesetz am 16. Dezember 2022 zugestimmt. Das Jahressteuergesetz 2022 enthält u.a. Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen.
Mit dem beschlossenen Maßnahmenbündel werden steuerliche, bürokratische Hürden bei der Installation und dem Betrieb von Photovoltaikanlagen auf Gebäuden abgebaut. Eine Maßnahme ist die Absenkung des Umsatzsteuersatzes ab dem 1. Januar 2023 bei der Lieferung und Installation solcher Anlagen."
Quelle: Bundesfinanzministerium
Das Jahressteuergesetz ist beschlossen und verkündet!
Das bedeutet: Ab dem 01.01.2023 entfällt für alle Komponenten einer Photovoltaikanlage, wie z. B. Photovoltaikmodule, Wechselrichter oder auch Batteriespeicher die Mehrwertsteuer von 19 %.
Erfüllen Sie diese Voraussetzungen, können Sie von der Steuerbefreiung profitieren, und die 19 % Mehrwertsteuer werden Ihnen erlassen.
*Es gelten die gesetzlichen Bedingungen zur Steuerbefreiung beim Kauf einer Photovoltaikanlage!
Der Steuervorteil ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen der Betreiber der gekauften Solaranlage sein.
- Die Photovoltaikanlage wird in der Nähe oder auf einem Wohngebäude bzw. auf und an
- öffentlichen Gebäuden, die dem Allgemeinwohl dienen, betrieben
- Sie treten nicht als gewerblicher Händler auf.
Abwicklung
Dass die Mehrwertsteuer während des Bestellvorgangs in unserem Online-Shop sichtbar bleibt, hat lediglich technische Gründe.
- Sie legen die gewünschten Komponenten in Ihr Warenkorb
- Auf der letzten Seite, vor verbindlicher Bestellung, wählen Sie die Checkbox
- "Ich erfülle die notwendigen Bedingungen und beantrage die Umsatzsteuerbefreiung gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG"
- Sie schließen ihre Bestellung ab.
- Nach Erhalt der Auftragsbestätigung füllen Sie das Formular aus und senden es an folgenden E-Mail Adresse info@treise-elektro.de
- direkt nach dem einreichen des Ausgefüllten Formulars erstatten wie ihnen die gezahlte Mehrwertsteuer zurück
Eine nachträgliche Anpassung von bereits versandten und abgeschlossenen Aufträgen ist nicht möglich. Artikel welche die Voraussetzungen nicht erfüllt, werden die 19% MwSt. normal berechnet.